Nein. Mietverträge bleiben bestehen, der Käufer tritt automatisch ein. Nur durch eine gültige Eigenbedarfskündigung kann ein Auszug verlangt werden.

Wenn ein Vermieter sein Haus verkaufen möchte und die neuen Eigentümer selbst einziehen wollen, prallen oft gegensätzliche Interessen aufeinander: Auf der einen Seite die berechtigten Wünsche der Käufer nach Eigennutzung, auf der anderen Seite die bestehenden Mietrechte. Für Mieter ist die Situation häufig mit Unsicherheit verbunden, Verkäufer müssen rechtliche Vorgaben beachten und Käufer brauchen Klarheit über Fristen, Kosten und Risiken.
Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt alle wichtigen Aspekte – von den Rechten der Mieter über den Ablauf des Verkaufs bis zu Besonderheiten wie Eigenbedarfskündigung, Härtefallregelungen und Vorkaufsrechten.
Nach § 566 BGB gilt der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Das bedeutet: Auch wenn der Vermieter das Haus verkauft, bleiben bestehende Mietverträge in vollem Umfang gültig. Der Käufer tritt automatisch in alle Rechte und Pflichten ein.
Für Mieter heißt das: Sie müssen nach dem Verkauf nicht sofort ausziehen. Laufende Mietverträge, Kautionen, Nebenkostenabrechnungen und Kündigungsfristen bleiben bestehen. Der Käufer kann die Wohnung nur dann selbst nutzen, wenn er eine Eigenbedarfskündigung rechtlich korrekt ausspricht.
Damit neue Eigentümer einziehen können, ist eine Eigenbedarfskündigung erforderlich. Diese ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich:
Mieter können der Kündigung widersprechen, wenn ein Härtefall vorliegt, etwa bei hohem Alter, schwerer Krankheit oder fehlenden Ausweichmöglichkeiten. Dann entscheiden Gerichte im Einzelfall.
Auch wenn eine Eigenbedarfskündigung zulässig ist, bedeutet das nicht, dass der Mieter sofort ausziehen muss. Es gelten gesetzliche Kündigungsfristen:
Für Mieter verschafft das Planungssicherheit und Zeit, eine neue Wohnung zu finden. Verkäufer und Käufer müssen dies bei der Preisgestaltung berücksichtigen – denn vermietete Immobilien lassen sich in der Regel günstiger verkaufen als leerstehende.
Besonderheit: Bei einem Wohnungsverkauf nach Umwandlung in Eigentumswohnungen steht Mietern ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Sie können die Wohnung zu denselben Bedingungen erwerben, die mit einem Dritten vereinbart wurden. Bei Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften gilt dieses Vorkaufsrecht jedoch in der Regel nicht.
Wer ein vermietetes Haus verkauft, muss bestimmte Unterlagen und Informationen vollständig bereitstellen:
Je transparenter die Unterlagen, desto reibungsloser läuft der Verkauf. Die Haubner Group unterstützt Eigentümer dabei, alle Dokumente frühzeitig zusammenzustellen und potenzielle Käufer professionell vorzubereiten.
Für Käufer stellt sich die Frage: Lohnt sich der Erwerb eines vermieteten Hauses, wenn man selbst einziehen will?
Gerade in Städten wie bei Immobilien Bremen spielt diese Abwägung eine wichtige Rolle, da der Wohnungsmarkt angespannt ist und Eigenbedarfskündigungen zunehmend geprüft werden.
Die Haubner Group begleitet Verkäufer und Käufer in jeder Phase des Prozesses:
Wenn Ihr Vermieter ein Haus verkaufen möchte und neue Eigentümer einziehen wollen, ist professionelle Unterstützung entscheidend – sowohl für Verkäufer als auch für Mieter. Mit der Haubner Group haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der neutral berät, strukturiert begleitet und rechtssichere Lösungen entwickelt.
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Muss der Mieter sofort ausziehen, wenn der Vermieter verkauft?
Nein. Mietverträge bleiben bestehen, der Käufer tritt automatisch ein. Nur durch eine gültige Eigenbedarfskündigung kann ein Auszug verlangt werden.
Wie lange dauert es, bis ein Mieter nach Eigenbedarfskündigung ausziehen muss?
Je nach Mietdauer zwischen 3 und 9 Monaten. In Härtefällen können Gerichte längere Fristen gewähren.
Kann der Mieter gegen eine Eigenbedarfskündigung vorgehen?
Ja. Mieter können widersprechen, wenn sie einen Härtefall geltend machen – etwa Krankheit, Alter oder fehlende Ersatzwohnung.
Welche Pflichten hat der Verkäufer?
Alle relevanten Mietunterlagen müssen vollständig vorgelegt werden. Nur so ist ein reibungsloser Verkauf möglich.
Was passiert mit der Kaution beim Verkauf?
Der neue Eigentümer übernimmt die Kaution und muss sie am Ende des Mietverhältnisses zurückzahlen.