Immobilien Erbe

Immobilien Erbe: Was tun, wenn man eine Immobilie erbt?

Ein Haus oder eine Wohnung zu erben ist für viele Menschen ein bedeutender Moment – sowohl emotional als auch finanziell. Besonders bei Immobilien in Bremen stellen sich viele Fragen: Was genau bedeutet es, eine Immobilie zu erben? Welche Entscheidungen müssen getroffen werden? Und worauf sollte man besonders achten?

Mit dem Immobilien Erbe kommen nicht nur Werte, sondern auch Verpflichtungen. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Immobilienerbe – praxisnah, verständlich und mit dem Blick für das Wesentliche. Als erfahrene Immobilienmakler stehen wir von der Haubner Group Ihnen in allen Phasen kompetent zur Seite– von der Bewertung bis zur Entscheidung über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung.

Kostenlose PDF: Immobilienerbe einfach erklärt

Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen nicht genau, wie Sie vorgehen sollen? Dann empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Übersicht zum Thema „Immobilie geerbt – was tun?“ – kompakt, verständlich und direkt als PDF zum Download.

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Die Checkliste hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten: Von rechtlichen Grundlagen über steuerliche Fragen bis hin zu Entscheidungswegen wie Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung.

Was passiert, wenn man eine Immobilie erbt?

Wer eine Immobilie erbt, wird Rechtsnachfolger der verstorbenen Person – inklusive aller Rechte und Pflichten. Das bedeutet: Nicht nur das Haus oder die Wohnung gehen an die Erben über, sondern auch mögliche Schulden, Hypotheken oder offene Grundsteuern.

Je nach Konstellation handelt es sich um:

  • einen Alleinerben,
  • eine Erbengemeinschaft oder
  • eine testamentarisch bestimmte Erbfolge.

Wichtig: Die Erbschaft kann ausgeschlagen werden – zum Beispiel, wenn die Immobilie stark belastet ist oder erheblicher Sanierungsbedarf besteht.

Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?

Das Thema Steuern ist beim Immobilien Erbe nicht zu unterschätzen. Grundsätzlich unterliegt die vererbte Immobilie der Erbschaftssteuer – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert der Immobilie.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad:
Ehepartner: 500.000 €
Kinder: 400.000 €
Enkel: 200.000 €

Wird die Immobilie selbst genutzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Steuerbefreiung greifen – etwa, wenn das geerbte Haus vom Ehepartner mindestens 10 Jahre lang selbst bewohnt wird.

Erbengemeinschaft: Was tun bei mehreren Erben?

Oft wird eine Immobilie nicht allein geerbt, sondern im Rahmen einer Erbengemeinschaft. Das kann schnell kompliziert werden, denn alle Entscheidungen – ob Verkauf, Vermietung oder Renovierung – müssen gemeinsam getroffen werden.

Typische Herausforderungen:

  • Uneinigkeit über die Nutzung
  • Unklare Zuständigkeiten
  • Verteilung von Kosten und Einnahmen

In solchen Fällen empfehlen wir frühzeitig professionelle Unterstützung – etwa durch einen neutralen Makler oder Anwalt, der Moderation und faire Lösungen ermöglicht.

Welche Möglichkeiten habe ich mit einer geerbten Immobilie?
 

Selbst einziehen

Besonders bei emotionaler Bindung oder guter Lage bietet es sich an, das geerbte Objekt selbst zu nutzen – etwa als Hauptwohnsitz oder Ferienimmobilie.

Vermieten

Ist eine Eigennutzung nicht geplant, kann die Immobilie vermietet werden. Das bringt laufende Einnahmen, aber auch Verwaltungsaufwand mit sich.

Verkaufen

Viele Erben entscheiden sich für den Verkauf – etwa um das Erbe unter Geschwistern aufzuteilen oder um finanzielle Flexibilität zu gewinnen.

Wichtig: Vor dem Verkauf ist eine professionelle Immobilienbewertung sinnvoll – denn emotionale Bindungen können den objektiven Blick trüben.

Was ist beim Verkauf eines geerbten Hauses zu beachten?

Wenn Sie sich für den Verkauf Ihres Immobilienerbes entscheiden, sollten Sie Folgendes im Blick behalten:

  • Rechtliche Klarheit: Ist das Grundbuch bereits aktualisiert?
  • Marktwert-Ermittlung: Wie viel ist die Immobilie aktuell wert?
  • Optimale Verkaufsstrategie: Wann ist der beste Zeitpunkt?
  • Emotionale Begleitung: Ein Hausverkauf im Erbfall ist oft mit Erinnerungen verbunden.

Als erfahrene Makler der Haubner Group begleiten wir Sie nicht nur technisch, sondern auch menschlich durch den gesamten Prozess – transparent, empathisch und mit klarem Fokus auf Ihre Ziele.

Unsere Unterstützung bei Immobilienerbschaften

Ein Immobilien Erbe ist mehr als nur ein juristischer Vorgang – es ist ein persönlicher Einschnitt. Wir von der Haubner Group bieten Ihnen:

  • Eine kostenfreie Immobilienbewertung
  • Beratung bei Erbengemeinschaften und Entscheidungsprozessen
  • Verkaufsbegleitung von A bis Z
  • Hilfe bei der Grundbuchumschreibung
  • Marktgerechte Positionierung und professionelles Marketing

Unser Ziel: Ihre Situation ganzheitlich zu verstehen und Ihnen mit Erfahrung, Fingerspitzengefühl und Fachkompetenz zur Seite zu stehen.

Wie kann man ein Immobilienerbe sinnvoll planen?

Nicht nur Erben selbst haben viele Fragen – auch Eigentümer:innen, die ihren Nachlass frühzeitig regeln möchten, denken oft über eine geordnete Immobilienvererbung nach. Wer seine Immobilie bewusst übergeben oder vererben möchte, kann damit Streit vermeiden, steuerliche Vorteile nutzen und die eigenen Wünsche klar definieren.

Testament oder Erbvertrag

Ein gültiges Testament schafft klare Verhältnisse – etwa zur Frage, wer was erbt und ob bestimmte Personen bevorzugt werden sollen (z. B. Kinder, Ehepartner). Es empfiehlt sich die notarielle Beurkundung, um spätere Streitigkeiten oder Formfehler zu vermeiden.

Tipp: Ein Immobilienvermögen sollte stets konkret im Testament benannt werden (Adresse, Grundstücksnummer etc.).

Alternative: Schenkung zu Lebzeiten

Viele Eigentümer:innen entscheiden sich auch für eine vorweggenommene Erbfolge, z. B. in Form einer Schenkung mit Nießbrauch- oder Wohnrecht. Das hat Vorteile:

  • Nutzung steuerlicher Freibeträge alle 10 Jahre
  • Mögliche Reduzierung der Erbschaftssteuer
  • Sicherheit, dass die Immobilie in gewünschte Hände kommt

Aber: Eine Schenkung sollte stets gut überlegt und rechtlich begleitet sein – denn sie ist meist unwiderruflich.

Nießbrauch & Wohnrecht

Mit einem sogenannten Nießbrauchvorbehalt kann die Immobilie zwar verschenkt, aber weiterhin genutzt werden. Die beschenkte Person wird Eigentümer:in, die schenkende Person bleibt wirtschaftlich im Besitz – ideal z. B. für Eltern, die im Haus wohnen bleiben möchten.

Beratung ist Gold wert

Eine durchdachte Nachlassplanung erspart nicht nur der Familie viel Unklarheit – sie sichert auch Werte und ermöglicht langfristige Entscheidungen. Als Haubner Group arbeiten wir mit Partner:innen aus dem rechtlichen und steuerlichen Bereich zusammen und unterstützen unsere Kunden auch präventiv bei:

  • Fragen zur Wertermittlung
  • Auswahl sinnvoller Gestaltungsoptionen
  • Vorbereitung auf eine spätere Vererbung oder Übertragung

Unser Rat: Frühzeitig handeln, ruhig beraten lassen

Ob Sie bereits geerbt haben oder eine eigene Immobilie besitzen: Ein geordnetes Immobilien Erbe schützt Vermögen, beugt familiären Konflikten vor und bringt Sicherheit für alle Beteiligten. Die Kombination aus fachlicher Beratung und individueller Planung ist dabei entscheidend.

Wenn Sie über eine Nachlassregelung nachdenken oder Unterstützung beim Thema Immobilienerbe brauchen, stehen wir von der Haubner Group Ihnen mit Rat und Erfahrung zur Seite – mit Menschlichkeit, Diskretion und einem klaren Blick auf das Wesentliche.

Fazit: Immobilienerbe mit Weitblick regeln

Ob verkaufen, vermieten oder selbst einziehen – ein Immobilien Erbe stellt viele vor schwierige Entscheidungen. Umso wichtiger ist es, alle Optionen zu kennen, professionell beraten zu werden und sich nicht zu überstürzten Handlungen drängen zu lassen.

Wenn Sie geerbt haben oder sich auf eine Erbschaft vorbereiten möchten, sprechen Sie uns gerne an. Die Haubner Group ist Ihr vertrauensvoller Partner in allen Fragen rund um Immobilien in Bremen – mit Verständnis für das Persönliche und Kompetenz für das Wesentliche.

Häufige Fragen zum Immobilien Erbe

Was ist ein Immobilien Erbe?

Ein Immobilien Erbe bezeichnet den rechtlichen Übergang einer Immobilie vom verstorbenen Eigentümer auf dessen Erben. Dabei übernehmen die Erben auch alle Rechte, Pflichten und eventuell bestehende Schulden, die mit der Immobilie verbunden sind.

Muss ich beim Immobilien Erbe Steuern zahlen?

Ja. Beim Immobilienerbe fällt in der Regel Erbschaftssteuer an. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie. Ehepartner und Kinder haben hohe Freibeträge. Bei Eigennutzung durch enge Angehörige kann eine Steuerbefreiung möglich sein.

Was kann ich mit einer geerbten Immobilie machen?

Erben können eine Immobilie selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen. Welche Option sinnvoll ist, hängt vom Zustand der Immobilie, dem persönlichen Bedarf und steuerlichen Aspekten ab. Eine professionelle Immobilienbewertung ist empfehlenswert.

Was passiert bei einer Erbengemeinschaft?

Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, entsteht eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen wie Verkauf oder Vermietung dürfen nur gemeinsam getroffen werden. Ohne Einigung kann eine Erbauseinandersetzung oder Teilungsversteigerung notwendig werden.

Worauf sollte ich beim Verkauf einer geerbten Immobilie achten?

Vor dem Verkauf sollte das Grundbuch aktualisiert und der Marktwert professionell ermittelt werden. Auch steuerliche Fristen (z. B. Spekulationssteuer) sind zu beachten. Die Haubner Group unterstützt Sie dabei mit Expertise, Erfahrung und Fingerspitzengefühl.