Was darf ich auf meinem Grundstück bauen ohne Genehmigung?

Was darf ich auf meinem Grundstück bauen ohne Genehmigung?

Wer wissen möchte, was man auf seinem Grundstück ohne Genehmigung bauen darf, steht oft vor komplexen baurechtlichen Fragen. Viele Eigentümer planen Erweiterungen wie ein Gartenhaus, eine Garage oder eine Terrasse – unterschätzen dabei jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich. Die naheliegende Frage lautet dann: Was darf ich auf meinem Grundstück bauen, ohne eine Genehmigung zu beantragen? Die Antwort ist komplexer als erwartet und hängt von Faktoren ab, die viele Eigentümer unterschätzen. Wer hier leichtfertig handelt, riskiert Bußgelder, Rückbaupflichten und im Ernstfall erhebliche Probleme beim späteren Verkauf der Immobilie.

Warum es keine einheitliche Antwort gibt

Das Baurecht in Deutschland ist Ländersache. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung mit unterschiedlichen Regelungen dazu, welche Vorhaben genehmigungsfrei zulässig sind. Was in Bayern problemlos steht, kann in Niedersachsen oder Brandenburg genehmigungspflichtig sein.

Hinzu kommt, dass selbst innerhalb eines Bundeslandes weitere Regelungsebenen greifen: der Bebauungsplan der Gemeinde, der Flächennutzungsplan sowie baurechtliche Satzungen. Ein Gartenhaus, das nach der Landesbauordnung genehmigungsfrei wäre, kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplans trotzdem unzulässig sein.

Ein Punkt, den viele Eigentümer dabei vollständig übersehen: Auch die Gartengestaltung ist nicht vollkommen regellos. Schottergärten und großflächige Versiegelungen sind in einigen Gemeinden durch Ortsgestaltungssatzungen ausdrücklich untersagt, selbst wenn dafür keine Baugenehmigung nötig ist.

Bundesländer im Vergleich: Freigrenzen für Gartenhäuser und Garagen

Da die Genehmigungsfreiheit Ländersache ist, lohnt ein kurzer Überblick über die wichtigsten Bundesländer. Die folgende Tabelle gibt eine grobe Orientierung; die genauen Regelungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und ergänzenden Vorschriften nachzulesen. Wer beispielsweise ein Haus in Bremen verkaufen möchte, sollte wissen, dass das bremische Baurecht eigene Freigrenzen kennt, die sich von der niedersächsischen Regelung unterscheiden können:

BundeslandGartenhaus (Grundfläche)Garage / Carport (Nutzfläche)Rechtsgrundlage
Niedersachsenbis 40 m²bis 40 m²§ 60 NBauO
Bayernbis 75 m³ Brutto-Rauminhaltbis 50 m²Art. 57 BayBO
NRWbis 30 m²bis 30 m²§ 65 BauO NRW
Brandenburgbis 20 m²bis 30 m²§ 61 BbgBO
Baden-Württembergbis 40 m³bis 30 m²§ 50 LBO BW

Hinweis: Diese Tabelle dient der groben Orientierung. Abstandsflächen, Bebauungsplan und kommunale Satzungen können die Genehmigungsfreiheit auch innerhalb eines Bundeslandes einschränken. Die verbindliche Auskunft gibt das zuständige Bauamt.

Wer in Ostfriesland baut, fällt unter die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und muss deren spezifische Freigrenzen kennen.

Was ist in Niedersachsen genehmigungsfrei? (§ 60 NBauO)

Nach § 60 der Niedersächsischen Bauordnung sind bestimmte Vorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt, solange sie die festgelegten Größengrenzen nicht überschreiten und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist eine Unterscheidung wichtig, die in der Praxis häufig zu Verwechslungen führt:

Die Brutto-Grundfläche meint die gesamte überbaute Fläche eines Gebäudes einschließlich aller Außenwände, also das, was von oben betrachtet bebaut ist. Die Nutzfläche dagegen bezeichnet die tatsächlich nutzbare Innenfläche abzüglich der Wandquerschnitte. Bei Garagen etwa wird die Nutzfläche angesetzt, bei Gartenhäusern die Brutto-Grundfläche. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, rechnet leicht falsch.

Im Wesentlichen gilt für verfahrensfreie Bauvorhaben in Niedersachsen: Gebäude ohne Aufenthaltsräume (Schuppen, Gerätehütten, Gartenhäuser) sind genehmigungsfrei, wenn sie eine Brutto-Grundfläche von maximal 40 m² nicht überschreiten und nicht mehr als zwei Vollgeschosse haben. Sobald ein Raum zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen soll, also beheizt wird, über Schlafmöglichkeiten verfügt oder dauerhaft bewohnt werden soll, ändert sich die baurechtliche Einordnung grundlegend.

Garagen und überdachte Stellplätze sind bis zu einer Nutzfläche von 40 m² genehmigungsfrei. Stehen bereits Garagen auf dem Grundstück, werden deren Flächen zusammengezählt — die Freigrenze gilt für den Gesamtbestand, nicht pro Gebäude. Terrassen und Pergolen sind in der Regel genehmigungsfrei, solange sie keine eigenständige Konstruktion mit dauerhaftem Dach darstellen, die als Gebäude einzustufen wäre. Einfriedungen wie Zäune oder Hecken sind häufig genehmigungsfrei, in manchen Gemeinden aber durch Ortsgestaltungssatzungen in Höhe oder Materialwahl eingeschränkt.

Wichtig: Genehmigungsfreiheit bedeutet nicht Regellosigkeit. Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten: Abstandsflächen, Bebauungsplanfestsetzungen und baurechtliche Grundanforderungen inklusive.

Schnellübersicht: Typische Vorhaben in Niedersachsen

Für alle, die eine schnelle Orientierung suchen, bevor sie tiefer in die Details einsteigen:

VorhabenFreigrenze (§ 60 NBauO)Wichtigste Einschränkung
Gartenhausbis 40 m² Brutto-GrundflächeKeine Aufenthaltsräume, kein Dauerwohnen
Carport / Garagebis 40 m² NutzflächeFlächen mehrerer Garagen werden addiert
Gewächshausbis 40 m² (ohne Aufenthaltsraum)Feste Fundamentierung kann Gebäudestatus auslösen
Überdachte TerrasseAbhängig von KonstruktionFestes Dach kann Gebäudestatus auslösen
EinfriedungKeine feste GrenzeOrtsgestaltungssatzung beachten
PhotovoltaikanlageGebäudegebunden i.d.R. freiFreistehende Anlagen separat prüfen
Pool (oberirdisch)In der Regel genehmigungsfreiEingegrabene Pools gesondert prüfen

Abstandsflächen: Der häufigste Fehler bei Eigenleistungen

Einer der häufigsten Fehler, den Grundstückseigentümer machen: Sie errichten ein vermeintlich genehmigungsfreies Gebäude ohne Rücksicht auf Abstandsflächen. In Niedersachsen gilt grundsätzlich ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze. Für kleinere Nebengebäude gibt es Ausnahmen, die jedoch von der Gebäudehöhe und dem jeweiligen Bereich (Innenbereich, Außenbereich, Bebauungsplangebiet) abhängen.

Ein Gartenhaus, das auf 1 Meter Abstand zur Nachbargrenze gesetzt wurde, kann rechtlich problematisch werden, auch wenn die Grundfläche innerhalb der Freigrenze liegt. Nachbarn haben das Recht, Verstöße gegen Abstandsflächen zu beanstanden, und die Gemeinde kann den Rückbau anordnen.

Was Nachbarn konkret tun können

Selbst bei formal genehmigungsfreien Vorhaben haben Nachbarn das Recht, Einspruch zu erheben, wenn Abstandsflächen unterschritten oder Bebauungsplanvorgaben verletzt wurden. Das Bauamt ist in solchen Fällen verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen, und kann im Ergebnis eine Nutzungsuntersagung oder Rückbauverfügung erlassen.

Bebauungsplan und Grundflächenzahl: Was viele unterschätzen

Viele Eigentümer sind überrascht zu erfahren, dass ein gültiger Bebauungsplan die Regelungen der Landesbauordnung überlagern kann. Ein Bebauungsplan kann zum Beispiel festlegen, dass auf einem Grundstück nur ein Hauptgebäude zulässig ist, keine Nebengebäude auf der Rückseite errichtet werden dürfen oder die Grundflächenzahl bereits so ausgenutzt ist, dass weiteres Bauen unzulässig wäre.

Häufiger Irrtum: Die Grundflächenzahl (GRZ) Eine GRZ von 0,3 bedeutet: Auf einem 500 m² großen Grundstück dürfen maximal 150 m² überbaut werden; gerechnet werden dabei alle versiegelten Flächen einschließlich Nebengebäuden, Terrassen und befestigten Wegen. Wer bereits ein großes Haus mit Terrasse und Einfahrt hat, stellt beim genauen Nachrechnen oft fest, dass die zulässige GRZ bereits ausgeschöpft ist. Ein zusätzliches Gartenhaus von 20 m², das nach § 60 NBauO genehmigungsfrei wäre, kann in diesem Fall trotzdem unzulässig sein.

Die GRZ lässt sich aus dem Bebauungsplan ablesen oder beim Bauamt erfragen. Viele Gemeinden stellen den Bebauungsplan auch im Geoportal online bereit. Wer im Raum Oldenburg plant, kann sich zusätzlich an einen Immobilienmakler in Oldenburg wenden: erfahrene Makler kennen die Bebauungspläne und baurechtlichen Besonderheiten ihrer Region aus der täglichen Praxis.

Baulast: Der blinde Fleck vieler Eigentümer

Ein weiterer, häufig übersehener Stolperstein sind Baulasten. Dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein Grundstück belasten können — etwa Abstandsflächenbaulasten zugunsten des Nachbarn. Baulasten sind nicht im Grundbuch eingetragen, sondern im Baulastenverzeichnis der Gemeinde geführt. Wer baut, ohne dieses Verzeichnis geprüft zu haben, kann ein formal genehmigungsfreies Vorhaben errichten, das trotzdem gegen eine bestehende Baulast verstößt. Das Baulastenverzeichnis kann beim zuständigen Bauamt eingesehen werden.

Typische Vorhaben im Detail

Gartenhaus

Ein freistehendes Gartenhaus bis 40 m² Brutto-Grundfläche ist in Niedersachsen nach § 60 NBauO genehmigungsfrei, wenn es keine Aufenthaltsräume enthält. Sobald es beheizt wird, Schlafmöglichkeiten bietet oder dauerhaft bewohnt werden soll, ändert sich die Einordnung grundlegend: das Vorhaben wird dann wie ein Wohngebäude behandelt und ist genehmigungspflichtig.

Carport oder Garage

Ein Carport bis 40 m² Nutzfläche ist genehmigungsfrei. Steht jedoch bereits eine Garage auf dem Grundstück, wird die Fläche beider Gebäude zusammengezählt. Überschreitung der Grenze macht die Genehmigung erforderlich.

Gewächshaus

Als Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum ist ein Gewächshaus grundsätzlich genehmigungsfrei bis zur Flächengrenze. Dabei gelten jedoch wichtige Unterscheidungen: Ein einfacher Folientunnel ohne feste Verankerung fällt in der Regel nicht unter die Gebäudedefinition und ist weitgehend regellos aufstellbar. Sobald jedoch eine feste Fundamentierung vorhanden ist, beispielsweise ein Betonsockel oder einbetonierte Pfosten, wird das Bauwerk in vielen Fällen wie ein festes Gebäude behandelt, mit allen Konsequenzen für Abstandsflächen und Flächengrenzen. Bei dauerhaften Konstruktionen mit Fundamenten empfiehlt sich immer eine kurze Rückfrage beim Bauamt.

Swimmingpool

Oberirdische Pools gelten in der Regel nicht als Gebäude und sind oft genehmigungsfrei. Für eingegrabene oder einbetonierte Pools kann eine Genehmigung notwendig sein, insbesondere wenn das Vorhaben in die Statik des Geländes eingreift.

Überdachte Terrassen

Eine Pergola ohne festes Dach ist in der Regel kein Gebäude. Sobald sie mit einem dauerhaften Dach versehen wird, egal ob aus Glas, Polycarbonat oder einem anderen festen Material, kann sie als Gebäude eingestuft werden. In diesem Fall werden Abstandsflächen und Flächengrenzen relevant, und das genehmigungsfreie Bauen auf dem Grundstück stößt schnell an seine Grenzen.

Photovoltaikanlagen

Solarenergieanlagen an oder auf Dach- und Außenwandflächen sind in Niedersachsen in der Regel genehmigungsfrei. Durch das Solarpaket I (2024) und ergänzende Länderregelungen wurden die Genehmigungsfreiheiten für Photovoltaikanlagen in den vergangenen Jahren in mehreren Bundesländern erweitert. Für freistehende, bodenmontierte Systeme gelten die gleichen Grundsätze wie für sonstige bauliche Anlagen: Größe, Standort und Abstandsflächen sind zu prüfen. Da sich die Regelungen zuletzt häufiger geändert haben, empfiehlt sich für Freiflächenanlagen eine aktuelle Prüfung beim Bauamt.

Dachgeschossausbau

Der Ausbau eines vorhandenen Dachgeschosses zu Wohnzwecken ist in Niedersachsen genehmigungsfrei, wenn weder die Dachkonstruktion noch die äußere Gestalt des Gebäudes verändert werden und keine Nutzungsänderung stattfindet. Eine Genehmigung ist dagegen regelmäßig erforderlich, wenn Gauben eingebaut werden, Dachflächenfenster in größerer Zahl ergänzt werden, tragende Teile verändert werden oder eine Nutzungsänderung vorliegt — etwa wenn aus einem ungenutzten Speicher Wohnraum wird. In diesen Fällen ist eine Voranfrage beim Bauamt dringend zu empfehlen.

Was passiert, wenn man ohne Genehmigung baut und eine gebraucht hätte?

Ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, das ohne Erlaubnis errichtet wurde, ist ein sogenannter Schwarzbau. Die Behörde kann die Nutzungsuntersagung und im schlimmsten Fall den kostenpflichtigen Rückbau auf Kosten des Eigentümers anordnen. Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, aber nicht garantiert und mit erheblichem Aufwand verbunden.

Häufiger Irrtum: Schwarzbau „verjährt“ nicht automatisch Viele Eigentümer glauben, ein ungenehmigter Bau sei nach einigen Jahren nicht mehr angreifbar. Das ist in Niedersachsen in der Regel falsch. Eine feste Verjährungsfrist für baurechtswidrige Zustände gibt es nicht. Solange ein Schwarzbau besteht, kann die Behörde grundsätzlich einschreiten – auch noch Jahrzehnte später. Allerdings kennt das Verwaltungsrecht den Grundsatz der Verwirkung: Hat eine Behörde über sehr lange Zeit nachweislich Kenntnis von einem Schwarzbau gehabt und gleichwohl nicht gehandelt, kann das behördliche Ermessen zum Einschreiten in bestimmten Konstellationen eingeschränkt sein. Das ist jedoch die Ausnahme, nicht die Regel – und kein verlässlicher Schutz.

Hinzu kommen mögliche Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes mehrere tausend Euro betragen können.

Was ein Schwarzbau wirklich kosten kann

SzenarioTypische Kosten
Baugenehmigung für einfaches Nebengebäude300–1.500 € (inkl. Planung)
Nachträgliche Genehmigung (Schwarzbau)1.000–5.000 € und mehr
Rückbau auf Anordnung der Behörde5.000–30.000 € je nach Größe
Bußgeld bei Ordnungswidrigkeitbis zu mehreren tausend Euro
Kaufpreisminderung beim Verkaufindividuell, oft erheblich

Checkliste: Was muss ich vor dem Bau prüfen?

  • Bebauungsplan prüfen: Fordern Sie den aktuellen Plan und die textlichen Festsetzungen bei der Gemeinde an oder rufen Sie das kommunale Geoportal auf.
  • Grundflächenzahl berechnen: Ermitteln Sie, wie viel der zulässigen GRZ bereits durch Haus, Terrasse und Wege ausgeschöpft ist.
  • Baulastenverzeichnis einsehen: Lassen Sie beim Bauamt prüfen, ob für Ihr Grundstück Baulasten eingetragen sind.
  • Abstandsflächen messen: Halten Sie die vorgeschriebenen Mindestabstände zur Grundstücksgrenze ein – auch bei genehmigungsfreien Vorhaben.
  • Denkmalschutz prüfen: Liegt Ihr Grundstück in einem denkmalgeschützten Bereich oder Ensemble?
  • Anzeigepflicht klären: Fragen Sie beim Bauamt nach, ob für Ihr konkretes Vorhaben eine Anzeigepflicht besteht.
  • Vorhaben dokumentieren: Halten Sie Pläne und Fotos fest – als Nachweis für später, insbesondere beim Verkauf.
  • Im Zweifel Voranfrage stellen: Eine formlose Voranfrage beim Bauamt kostet wenig und schützt vor teuren Fehlern.

Was das beim Immobilienkauf bedeutet

Für Käufer und Verkäufer von Grundstücken oder Häusern mit Nebengebäuden ist die baurechtliche Situation ein nicht zu unterschätzendes Thema – und zwar für beide Seiten.

Als Käufer sollten Sie wissen: Prüfen Sie für jedes Nebengebäude, ob eine Baugenehmigung vorliegt oder ob es nachweislich unter die Genehmigungsfreiheit fällt. Verlangen Sie vom Verkäufer entsprechende Unterlagen. Fehlen diese, holen Sie selbst Auskunft beim Bauamt. Ein illegal errichtetes Nebengebäude geht mit dem Kauf auf Sie über – inklusive möglicher Rückbaupflichten und Bußgelder. Banken und Finanzierer prüfen die baurechtliche Situation von Nebengebäuden im Zuge der Finanzierung zunehmend genau. Das gilt auch für Eigentumswohnungen: Wer eine Wohnung in Bremen verkaufen möchte, sollte sicherstellen, dass etwaige Ausbauten, etwa eines Kellerraums oder einer Dachterrasse, baurechtlich sauber dokumentiert sind.

Als Verkäufer gilt: Schwarzbauten müssen offengelegt werden. Wer das unterlässt, riskiert nicht nur den Kaufpreis, sondern auch Schadenersatzforderungen nach dem Verkauf.

In unserer täglichen Praxis als Immobilienexperten in Bremen, Ostfriesland und dem norddeutschen Umland sehen wir regelmäßig, dass ungeklärte baurechtliche Situationen zu Verzögerungen, Preisabschlägen oder sogar gescheiterten Verkäufen führen. Typische Stolpersteine in der Region sind historische Nebengebäude, die vor Jahrzehnten ohne Genehmigung errichtet wurden, sowie Grundstücke in denkmalgeschützten Ensembles. Wer ein Objekt im Bremer Stadtrand sucht oder vermarktet, etwa im gefragten Immobilienmarkt Oberneuland, sollte gerade bei älteren Bestandsgebäuden die Baugenehmigungssituation aller Nebengebäude frühzeitig klären. Die Haubner Group begleitet ihre Kunden dabei nicht nur bei der Vermarktung, sondern auch bei der realistischen Einschätzung des Objekts: inklusive möglicher rechtlicher Besonderheiten, die den Wert oder die Verkäuflichkeit beeinflussen können.

Fazit: Genehmigungsfreies Bauen auf dem Grundstück – sicher vorgehen

Was Sie auf Ihrem Grundstück ohne Genehmigung bauen dürfen, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt von Bundesland, Gemeinde, Bebauungsplan und Art des Vorhabens ab. In Niedersachsen sind Nebengebäude bis 40 m² Grundfläche ohne Aufenthaltsräume nach § 60 NBauO unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei – aber nie ohne Einschränkungen. Wer die Abstandsflächen einhält, die Grundflächenzahl im Blick behält, das Baulastenverzeichnis kennt, den Bebauungsplan geprüft hat und im Zweifel kurz beim Bauamt nachfragt, ist auf der sicheren Seite. Wer das nicht tut, riskiert Konflikte mit Nachbarn, Behörden und beim späteren Verkauf – auch noch Jahre nach dem Bau.

Sie planen den Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Ostfriesland und möchten wissen, welche baurechtlichen Aspekte dabei eine Rolle spielen? Die Haubner Group steht Ihnen mit regionaler Erfahrung und einem klaren Blick für Details zur Seite. Mehr Informationen unter haubnergroup.de.

Häufige Fragen rund um das genehmigungsfreie Bauen

Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichten: Was ist in Niedersachsen erlaubt?
In Niedersachsen ist ein Gartenhaus bis 40 m² Brutto-Grundfläche genehmigungsfrei, wenn es keine Aufenthaltsräume enthält und nicht dauerhaft bewohnt wird. Grundlage ist § 60 NBauO. Das Gebäude darf weder beheizt sein noch Schlafmöglichkeiten bieten. Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze müssen trotzdem eingehalten werden. Ein bestehender Bebauungsplan kann die Genehmigungsfreiheit zusätzlich einschränken. Wer die zulässige Grundflächenzahl bereits ausgeschöpft hat, darf auch ein genehmigungsfreies Gartenhaus nicht mehr errichten.

Wie groß darf eine Garage ohne Genehmigung sein?
In Niedersachsen ist eine Garage bis 40 m² Nutzfläche genehmigungsfrei. Maßgeblich ist die Nutzfläche, nicht die Brutto-Grundfläche. Stehen bereits Garagen auf dem Grundstück, werden alle Nutzflächen addiert. Übersteigt die Gesamtfläche 40 m², ist eine Baugenehmigung erforderlich. Carports fallen unter dieselbe Freigrenze. Abstandsflächen zur Nachbargrenze gelten auch für genehmigungsfreie Garagen und müssen zwingend eingehalten werden.

Was passiert, wenn man ohne Baugenehmigung gebaut hat?
Ein genehmigungspflichtiges Gebäude ohne Erlaubnis ist ein Schwarzbau. Die Behörde kann Nutzungsuntersagung und kostenpflichtigen Rückbau anordnen. Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, aber aufwendig und nicht garantiert. In Niedersachsen gibt es keine feste Verjährungsfrist: Behörden können auch Jahrzehnte später einschreiten. Beim Immobilienverkauf müssen Schwarzbauten offengelegt werden. Fehlt die Offenlegung, drohen nach dem Verkauf Schadenersatzforderungen. Banken verweigern bei ungeklärter Bausituation zunehmend die Finanzierung.

Tiny House im Garten aufstellen: Brauche ich eine Genehmigung?
Ja, ein Tiny House ist genehmigungspflichtig, sobald es dauerhaft bewohnt werden soll. Es wird baurechtlich wie ein Wohngebäude behandelt, unabhängig von Größe oder Mobilität. Ob ein zweites Wohngebäude auf dem Grundstück zulässig ist, hängt vom Bebauungsplan ab. In reinen Wohngebieten ist das häufig ausgeschlossen. Auch ein Tiny House auf Rädern fällt unter diese Regelung, wenn es dauerhaft abgestellt und genutzt wird. Im Zweifel klärt eine Voranfrage beim Bauamt die Zulässigkeit schnell.

Photovoltaik ohne Genehmigung installieren: Was ist erlaubt?
Photovoltaikanlagen auf Dach- und Außenwandflächen sind in Niedersachsen genehmigungsfrei, sofern keine tragenden Teile verändert werden. Das Solarpaket I (2024) hat die Genehmigungsfreiheiten bundesweit erweitert. Freistehende Freiflächenanlagen unterliegen dagegen denselben Regeln wie andere bauliche Anlagen: Größe, Standort und Abstandsflächen müssen geprüft werden. Da sich die Regelungen zuletzt häufig geändert haben, empfiehlt sich bei Freiflächenanlagen eine aktuelle Rückfrage beim Bauamt.

Haus mit Schwarzbau kaufen: Welche Risiken habe ich als Käufer?
Wer eine Immobilie mit ungenehmigtem Nebengebäude kauft, übernimmt Rückbaupflicht und mögliche Bußgelder. Verkäufer sind zur Offenlegung verpflichtet. Fehlen Baugenehmigungen, sollte vor dem Kauf Auskunft beim Bauamt eingeholt werden. Banken finanzieren bei ungeklärter Bausituation zunehmend nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die baurechtliche Situation vor dem Kauf durch einen erfahrenen Makler prüfen. Die Haubner Group kennt die regionalen Bebauungspläne und baurechtlichen Besonderheiten in Niedersachsen und dem Bremer Umland aus der täglichen Praxis.

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